Sieben Fragen und Antworten

zur Psychotherapie-Aus- und Weiterbildung

Wer kann aktuell eine Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in machen und wie lange dauert diese?

Die Ausbildung ist postgradual, das heißt mit einem Masterabschluss oder Diplom in Psychologie (mit dem Prüfungsfach Klinische Psychologie im Zeugnis ausgewiesen) kann eine Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in begonnen werden.

Die Ausbildung dauert mindestens 3 Jahre. Die Ausbildung schließt mit einer Approbationsprüfung ab, die mit der Approbation zur heilkundlichen Berufsausübung befähigt. Mit der Ausbildung wird gleichzeitig die Fachkunde erworben, mit der ggf. die Abrechnung mit den Krankenkassen möglich wird.

Wer kann aktuell eine Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in machen und wie lange dauert diese?

Eine Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kann mit einem Master- bzw. Diplomabschluss in Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie (inklusive Klinische Psychologie) und in einzelnen Bundesländern auch mit der Lehramtsqualifikation begonnen werden. Ob ein Abschluss zugelassen wird, entscheidet die regionale Behörde, in der Regel das zuständige Landesprüfungsamt im jeweiligen Bundesland. Die detaillierten Regelungen in den einzelnen Bundesländern unterscheiden sich.

Die Ausbildung dauert mindestens 3 Jahre. Die Ausbildung schließt mit einer Approbationsprüfung ab, die mit der Approbation zur heilkundlichen Berufsausübung befähigt. Mit der Ausbildung wird gleichzeitig die Fachkunde erworben, mit der ggf. die Abrechnung mit den Krankenkassen möglich wird.

Was ändert sich grundlegend mit dem neuen Gesetz zur Reform der Psychotherapieausbildung, welches am 01. September 2020 in Kraft getreten ist?

Psychotherapie wird ein eigenständiger Studiengang mit Bachelor-Master-Struktur, der nach dem Abitur begonnen werden kann und mit einer staatlichen Approbationsprüfung abschließt. Daran schließt sich eine mehrjährige Weiterbildung an. Diese ist Voraussetzung für eine fachpsychotherapeutische Qualifikation für die Behandlung bestimmter Altersgruppen wie Kinder/Jugendliche oder Erwachsene. Die Weiterbildung wird jeweils in einem anerkannten Psychotherapieverfahren angeboten, zum Beispiel in Gesprächspsychotherapie, Psychoanalyse, Systemische Therapie, Tiefenpsychologie oder Verhaltenstherapie. Diese Weiterbildung, die voraussichtlich 5 Jahre dauern wird, ist auch Voraussetzung, um die sogenannte Fachkunde zu erlangen, mit der die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit Krankenkassen möglich wird.

Welche Übergangsregelungen sind vorgesehen, um noch die Ausbildung nach bisherigem Recht machen zu können?

Es ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren für die Absolvierung der bisherigen Psychotherapieausbildung vorgesehen. Diese muss spätestens bis zum Jahr 2032 (Härtefallregelung bis zum Jahr 2035) abgeschlossen sein. Die Übergangsfrist gilt für alle, die entweder:

  1. vor dem 01. September 2020 ein Studium begonnen haben, welches zur Zulassung zur heutigen Psychotherapieausbildung berechtigt, die
  2. irgendwann einmal ein solches Studium abgeschlossen haben, oder die sich
  3. bereits in einer Psychotherapieausbildung befinden.

Hast du vor dem 01. September 2020 noch kein entsprechendes Studium begonnen, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz, also das Psychotherapiestudium und der Fachkunde-Erwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung möglich. Einzelne psychologische Fakultäten an Universitäten planen Übergangsangebote für diejenigen Student*innen, die sich derzeit im Studium der Psychologie befinden. Hier kann dir die jeweilige Hochschule Auskunft geben.

Ausbildung oder Weiterbildung: was ist mein Weg?

Das hängt sehr von deinem akademischen Abschluss und von deiner persönlichen Situation ab. Wenn du allerdings schon einen Masterabschluss hast (Psychologie, Pädagogik etc.) und du Psychotherapeut*in werden möchtest, steht dir aktuell nur die bisherige Ausbildung zur Verfügung. Wir raten dir, diese zeitnah zu beginnen, da du die Ausbildung laut Übergangsregelung bis zum Jahr 2032 (Härtefallregelung bis zum Jahr 2035) abgeschlossen haben musst. Wir beraten dich gern.

Wie ist die zukünftige Psychotherapieausbildung aufgebaut?

Geplant ist ein polyvalenter Psychotherapie-Bachelorstudiengang, u.a. mit psychologischen und psychotherapeutischen Basisinhalten, ein Psychotherapie-Masterstudiengang und eine sich anschließende Fachpsychotherapie-Weiterbildung. Alles zusammen dauert ca. 10 Jahre (nach heutigem Kenntnisstand).

Wie sehen die Kosten für die Ausbildung und Weiterbildung aus?

Die heutige Ausbildung kostet bei den DGVT-Ausbildungszentren insgesamt für alle Ausbildungsbausteine knapp 18.000 Euro. Dem gegenüber stehen Einnahmen, die erzielt werden. Diese belaufen sich während der Ausbildung nach ca. 1,5 Ausbildungsjahren bis zum Ausbildungsabschluss auf mindestens 24.000 Euro für die Durchführung der eigenen Behandlungsstunden und ca. 12.000 bis ca. (in manchen Regionen) 30.000 Euro für die Praktische Tätigkeit.

Ein wichtiger Beweggrund das Gesetz zu ändern war, die finanzielle Situation der Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) während der Praktischen Tätigkeit (1 Jahr in der Klinik) zu verbessern. Oftmals sind die Psychotherapeut*innen in Ausbildung mit geringer bis keiner Bezahlung abgespeist worden und sahen sich häufig ausgenutzt, auch wenn sich die finanzielle Situation zuletzt teilweise etwas entspannt hat, aber keinesfalls zufriedenstellend ist. In der zukünftigen Weiterbildung nach Abschluss des Studiums und erteilter Approbation ist geplant, die zukünftigen (approbierten!) Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PiWs) mit einem angemessenen Gehalt einzustellen. Das ist einerseits ein großer Fortschritt. Andererseits führt es dazu, dass die zukünftigen PiWs von Beginn an in den Kliniken als Approbierte umfänglich arbeiten und in der Ambulanzzeit wöchentlich zahlreiche Behandlungsstunden absolvieren müssen, um ihr Gehalt zu refinanzieren.

Die heutigen Psychotherapeut*innen in Ausbildung erhalten seit dem 01. September 2020 monatlich eine Vergütung von mindestens 1.000 Euro für die Praktische Tätigkeit (PT1) in Vollzeitform in den Kliniken. Zudem ist nun festgeschrieben, dass 40% der Ambulanzeinnahmen aus GKV-Therapien an die Teilnehmer*innen ausgezahlt werden müssen. Dieses Prinzip verwirklichen die DGVT-Ausbildungszentren schon immer – häufig wird auch mehr als dieser Mindestbetrag ausgezahlt.

Lass dich individuell beraten!

Wir haben zum einen mit dieser Website ein Informationsangebot entwickelt, welches die verschiedenen Wege zur Aus- bzw. Weiterbildung, je nach individueller Situation am Beispiel der 7 Wege bzw. 7 Charaktere aufzeigt. Neben weiteren Informationen kannst du gerne Kontakt mit einem Ausbildungszentrum aufnehmen.

Cookies verwalten